Unsere Einlasskriterien

Aktuell werden wir immer wieder gefragt, ob Veranstaltungen ab 16 oder ab 18 sind. Eigentlich stehen alle Informationen ganz deutlich auf der Homepage, trotzdem scheint es immer wieder Unklarheiten zu geben. Deshalb HIER eine Zusammenfassung. Weitere Fragen dazu werden NICHT mehr beantwortet!

Folgendes ist zu beachten

  • Einlass generell NUR mit Personalausweis! Egal ob du 17 oder 25 bist. Dieser ist am Eingang [ohne Aufforderung] vorzuzeigen.
    Wir akzeptieren keinen Schülerausweis, keinen Mofaführerschein, keine Geburtsurkunde oder ähnliches!
  • Einlass für unter 18 jährige NUR in Begleitung mit einer erziehungsberechtigten Person! Im Gegenzug heißt das: KEIN EINLASS unter 18 ohne Begleitung außer es ist explizit dafür geworben worden! Bsp.: Schulparty's!
  • Eine erziehungsberechtigte Person darf EINE 16 jährige Person beaufsichtigen!! KEINE 2, KEINE 3, KEINE 20! >> 1 !!
  • Die Entscheidung ob jemand der Einlass gewährt wird trifft generell die Security vor Ort und über die Entscheidung wird nicht diskutiert.

Übertragung der Erziehungspflicht auf Volljährige

Jugendschutz!? Wir halten uns daran ...!

Du bist 16 und möchtest bei uns feiern ? Kein Problem !

FSK16Bitte lade Dir links im FSK 16 Button, durch Klick mit der linken Maustaste, das Formular runter und lasse es von Deinen Eltern ausfüllen und unterschreiben ! Beim Einlass im Yellow abgeben und länger als Mitternacht feiern...

Bitte beachtet :
Für längeren Aufenthalt nach Mitternacht, die Erziehungsübertragung und Personalausweis nicht vergessen,
damit wir das Alter einsehen können !

- Download des Formulars “ Erziehungsübertragung” immer in allen FSK16 - Buttons, die Ihr auf unserer Homepage fast überall finden könnt !


 FSK18
Du siehst unter unseren Events & Partys dieses FSK 18 Logo !?
Dann bitten wir Dich um Verständnis, das der Einlass erst ab dem 18.Lebensjahr gestattet wird !



Liebe Eltern,

Sie haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes 4/2003, die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten ausdrücklich zu benennen.

In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Sohn/Tochter an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Dies betrifft auch den Besuch von Gaststätten für Jugendliche ab 16 Jahren
nach 24.00 Uhr, mit der Bedingung, dass diese vor 24 Uhr bereits in der Gaststätte verweilen (d.h. nach 24 Uhr kein Eintritt.)

Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:

  • Die erziehungsberechtigte Person muss volljährig sein.
  • Die Person muss reif genug sein Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können
  • Beim abendlichen Gaststättenbesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
  • Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder
    anderen Rauschmitteln steht.

Prinzipiell gilt:
Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen.

Aufgrund der geänderten gesetzlichen Lage und der zahlreichen Anfragen
bezüglich des Einlass von 16 bis 18 jährigen in das Yellow steht hier ab sofort
ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrages zum Download bereit.

Mit diesem Formular besteht für Eltern von 16 bis 18 jährigen Jugendlichen die Möglichkeit,ihre Erziehungspflicht an eine andere mindestens 18 jährige
Person zu übertragen und damit einen Aufenthalt für die 16 bis 18 jährigen
Gäste vom Yellow auch nach 24 Uhr zu ermöglichen.

Da wir stets die Angaben überprüfen, muss sowohl der eigene Personalausweis als auch der der mindestens 18 jährigen Begleitperson vorhanden sein.

Die 16 bis 18 jährigen Gäste, die ein solches Formular nicht dabei haben, müssen die Diskothek um 24 Uhr verlassen.

>Formular (pdf) zum Ausdrucken und Ausfüllen<

ACHTUNG: Formular ausdrucken, ausfüllen und mitbringen.